Das Schiedsverfahren bei cyberlaw ist

  • nicht öffentlich
  • bezahlbar.
  • Rasches Schiedsgerichts-Verfahren. Digital und transparent.
  • neutrale Schiedsrichter. Kein monatelanges Tauziehen um den Vorsitzenden des Schiedsgerichtes
  • Klare Festpreise sowie definierte Parameter bei discovery /cross examination.
  • Transparent bei Einbezug weiterer Fachleute/Spezialisten/Experten ( außerhalb Recht; Themenbezogen)
  • belastet die Geschäftsbeziehung deutlich weniger als ein Gerichtsverfahren
  • kein jahrelanger Streit über Schiedsvereinbarungen und deren Kommata
  • gegenüber staatlichen Gerichten häufig die sinnvollere Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs
  • berücksichtigt fachliche Qualifikation der Themen-Fachleute
  • berücksichtigt kulturelle Hintergründe, soweit  beantragt
  • verfahrensflexibel
  • kein zeitaufwendiger Streit um den Vorsitzenden; denn dieser wird hier neutral bestimmt/vorgegeben
  • Preisgünstig. Schnell. Effizient. Eskalationsvermeidend. Rechtssicher. Neutral.

 

 

Das rasche und neutrale Verfahren bei cyberlaw.de ersetzt die derzeitige Praxis des zeitaufwendig und intensiven Auswahlprozesses von potentiellen Schiedsrichtern bei den bekannten Schiedsverfahren. Übersetzt: jede Seite glaubt den für sich richtigen Vorsitzenden zu wählen, daher wird zeitaufwendig darum gestritten. Das gibt es bei cyberlaw.de nicht.

Damit verstärken wir die Rechtsklarheit hinsichtlich der Finalität der Entscheidung. Die Bestellung des/der Schiedsrichter erfolgt durch eine neutrale Stelle. Die Neutralität des/der Schiedsrichter ist gesichert, da sie von neutralen Dritten bestimmt werden, wie es der Bundesgerichtshof ja auch möchte.

Cyberlaw.de setzt bei der Entscheidung in Einzelfällen auch antragsgemäss Sachverhaltsermittlung ein durch sogenannte discovery und Beweiserhebung  kurz cross examination, sofern der Antrag dies umfasst und der Zeitaufwand damit zielführend ist. Sprich nicht offensichtlich eine zeitliche Verzögerung bewirken soll.

Die Entscheidung ist für die Parteien bindend und kann vor staatlichen Gerichten nur im Wege eines Aufhebungsverfahrens auf gravierende Fehler hin überprüft werden. Ansonsten ist ein Schiedsspruch wie ein staatliches Gerichtsurteil vollstreckbar. Die Zivilprozessordnungen der verschiedenen Jurisdiktionen kennen keine Verpflichtung, dass ein Rechtsstreit durch einen staatlichen Richter gelöst werden muss. Vielmehr existieren diverse Öffnungsklauseln, die eine alternative Streitbeilegung regeln und deren Ergebnisse rechtlich anerkennen.

Cyberlaw setzt bei der Entscheidung in Einzelfällen auch antragsgemäss Sachverhaltsermittlung durch sogenannte discovery und Beweiserhebung  kurz cross examination ein, sofern der Antrag dies umfasst und der Zeitaufwand zielführend ist.

 

Cyberlaw.de ist mit Juristen und je nach Ausgangs-Situation natürlich auch mit Fachleuten/Spezialisten OHNE Jura-Blockade besetzt, damit besonders/auch die wirtschaftliche/technische/kulturelle/logistische Seite berücksichtigt wird. Entscheidend sind neben der fachlichen Themen-Qualifikation und den praktizierten skills auch möglicherweise der kulturelle Hintergrund. Das kann von Fall zu Fall verschieden sein und wird auf Antrag wunschgemäss beachtet.

Solche Themen sind bei Gerichtsverfahren meist nur über Beweisfragen/Gutachten denkbar und damit Gegenstand eines jahreslangen Verfahrens, von Instanz zu Instanz sich verschleppend/verzögernd.

 


Schiedsgericht mit cyberlaw.de bedeutet:

Ein Streitthema kann mit einer rechtlich verbindlichen Entscheidung ohne teure und langwierige Gerichts-Instanzen damit rasch und preisgünstig online/digital entschieden werden. 

Cyberlaw.de als Schiedsrichter legt die Preise fest, die für die Leistung/Entscheidung erforderlich ist. Dadurch wissen die Parteien genau, wie viel die konkrete Streitbeilegung kostet.

Preisgünstig. Schnell. Effizient. Eskalationsvermeidend. Rechtssicher.


Die substantiierte Anspruchsdarlegung der unterschiedlichen Parteien erfolgt ausschließlich digital. Mögliche Beweisangebote in Form von Textdokumenten, Fotos oder Videos werden einfach bei cyberlaw.de auf einer speziellen geschützten Site nur der Schiedsgerichts-Parteien hochgeladen.

Die Entscheidung wird anschließend zentral durch cyberlaw.de getroffen. 

Das integrierte Schiedsverfahren stellt sicher, dass Streitigkeiten durch Juristen und Fachleute /Experten entschieden werden.  Die gesamte Kommunikation der Vertragsparteien wird für die Parteien lückenlos dokumentiert und digital unter Beachtung des Datenschutzes und der Verschwiegenheit kommuniziert.

Stellen Sie Ihre Anfragen an: info at cyberlaw . de

Für Unternehmen/Kanzleien: Kurze Anfrage mit Konkretisierung der Streit-Thematik und Streit-Partner nebst Zeit-Korridor und Hinweis auf Besonderheit der Branche/Thema per mail.


Kompetent, zuverlässig, bezahlbar. 

Für

Unternehmen /Firmen

Wie auch für Privatpersonen